Ein klassische Ausbruchsversuch aus dem Gefängnis – und genau so dumm. Zwei Häftlinge wollten mit Essbesteck und Sportgeräten aus der JVA Neuburg fliehen. Deshalb fingen sie an, ein Loch in die Zellendecke zu brechen. Ein Mitgefangener konnte sie zum Aufgeben überreden. Dennoch landete der Fall vor dem Neuburger Amtsgericht. Die Strafe: Weitere sechs Monate, beziehungsweise drei Monate hinter Gittern: Wegen Sachbeschädigung. Der Schaden fiel mit 100 Euro relativ gering aus. Ein handwerklich begabter Häftling mörtelte das Loch wieder zu.