Neuburg: Abschlepper ohne Auftrag?

19. April 2018 , 05:43 Uhr

Sie sollen die Verkehrsregelung in die eigene Hand genommen und auch noch abkassiert haben. Derzeit müssen sich ein Neuburger Abschleppunternehmer und sein Sohn vor Gericht verantworten. Laut Anklage sollen die beiden eigenmächtig Autos im Bereich von Baustellen in der Stadt abgeschleppt haben und Geld eingefordert haben. Ihnen wird Nötigung vorgeworfen. Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen städtischen Auftrag hatte. Nachweisen konnten es Vater und Sohn bisher nicht. Vor einem Urteil sollen noch weitere Zeugen gehört werden.

zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

26.04.2024 Haftstrafe nach „Love Scam“ Vor dem Amtsgericht Neuburg ist ein Mann wegen Love-Scamming zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 26-Jährige wandert für eineinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte von Frauen 15.600 Euro kassiert und an Hintermänner der Betrugsmasche verteilt. Damit lag ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor. Beim Love-Scamming überreden Gauner meist alleinstehende Menschen zur Zahlung von teils hohen 24.04.2024 „Love Scam“ vor Gericht Vor dem Amtsgericht Neuburg steht heute ein Mann, der sich wegen Geldwäsche verantworten muss. Er soll Geld aus sogenanntem „Love Scam“ Betrug für einen oder auch mehrere Täter eingesammelt haben. Dabei sollen über 15.600 Euro von Opfern auf seinem Konto eingegangen sein. Das Geld soll er anschließend auf Anweisung hin an die Hintermänner der Betrugsmasche 18.04.2024 Mutmaßlicher Exhibitionist vor Gericht Vor dem Neuburger Amtsgericht muss sich heute Nachmittag ein mutmaßlicher Exhibitionist verantworten. Er soll es auf seine Opfer im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses abgesehen haben. Zwei Fälle werden dem Mann vorgeworfen. Die Verhandlung beginnt am Nachmittag um 13 Uhr. 16.04.2024 Angriff heute vor Gericht Gefährliche Körperverletzung lautet der Vorwurf, mit dem heute zwei Angeklagte gemeinsam vor dem Neuburger Amtsgericht konfrontiert sind. Die beiden sollen ihr Opfer zu Boden gestoßen und mit Füßen getreten haben. Der Geschädigte erlitt dabei eine Wunde am Kopf. Die Verhandlung nach dem Jungendstrafrecht beginnt heute Vormittag um 9 Uhr.