München/Eschelbach: Hähnchenmastanlage unzulässig

22. März 2019 , 16:46 Uhr

Die umstrittene Hähnchenmastanlage in Eschelbach bei Wolnzach steht vor dem Aus. Das Verwaltungsgericht in München hat der Klage des Bund Naturschutz stattgegeben: Damit darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Begründung: Das Gericht sieht die Voraussetzungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb als nicht gegeben an – nur als solcher wäre die Anlage baurechtlich zulässig gewesen. Wie berichtet, sollte die Hähnchenmastanlage mit 145.000 Tieren die Größte in ganz Bayern werden.  Der Betreiber der Anlage hat allerdings noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

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