Weichering

Mit über 200 km/h unterwegs

02. Juli 2025 , 10:32 Uhr

Mit über 200km/h über die B16 – die Polizei erwischte in den vergangenen Tagen einen Raser bei Weichering. Dort hatte sie Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Rund 16.000 Autos fuhren vorbei. Fast 80 waren zu schnell. Darunter der traurige Spitzenreiter ein BMW-Fahrer mit 206 km/h bei erlaubten 100. Ihn erwartet nun ein Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Das könnte Dich auch interessieren

07.11.2025 Nacht der Wildunfälle Die Neuburger Polizei hat in der vergangenen Nacht ungewöhnlich viele Wildunfälle auf den Straßen im Landkreis verzeichnet. So liefen zwischen Neuburg und Rennertshofen, zwischen Sinning und Rohrenfels und zwischen Dezenacker und Biding Rehe und ein Wildschwein vor Autos. Zwei weitere Wildunfälle mit Rehen ereigneten sich dann noch bei Maxweiler und auf der B16 Höhe Weichering. 10.09.2025 Nur noch ein Standesamt Die Gemeinden Königsmoos, Karlshuld und Weichering machen künftig gemeinsame Sache. Ab Anfang kommenden Jahres gibt es für alle drei nur noch ein zentrales Standesamt. Das ist dann in Karlshuld, allerdings werden Trauungen auch weiterhin in allen Rathäusern abgehalten. Das gemeinsame Standesamt der Gemeinden Königsmoos, Karlshuld und Weichering ist dann für rund 13.000 Menschen zuständig. 26.08.2025 Unbekannter fährt in Friedhofsmauer Erheblichen Schaden hat ein bislang unbekannter Autofahrer bereits vergangene Woche in Weichering angerichtet. Er krachte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gegen die Ecksäule der Friedhofsmauer in der Ingolstädter Straße. Die stürzte daraufhin teilweise ein, der entstandene Schaden liegt bei rund 8.000 Euro. Die Polizei Neuburg sucht nun Zeugen des Unfall in Weichering (Telefon 08.08.2025 Raser wandert hinter Gitter Er war mit mehr als 200 Sachen vor einer Polizeikontrolle geflüchtet, teilweise soll er dabei innerorts 180 kmh gefahren sein. Dafür wurde ein 30-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht Neuburg verurteilt. Er muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter, zudem darf er erst nach frühestens fünf Jahren seinen Führerschein machen, den hat er nämlich