Ärger am Flugplatz in Manching: die Bundesrepublik hat Klage eingereicht. Sie verlangt, dass die Flugplatzbetreiber die Kosten für das Sicherheitskonzept, das für die private Mitnutzung des Militärflughafens nötig ist, selbst tragen. Außerdem heißt es, dass die Betreiber zu viel Geld für die privaten Starts und Landungen verlangen und so ihren Wettbewerbsvorteil ausnutzen. –
Die Klage wird am Donnerstag in München am Oberlandesgericht verhandelt.