Neuburg

Kleine und große Vergehen vor Gericht

01. August 2023 , 05:15 Uhr

Gut zu tun gibt es heute für den zuständigen Richter am Neuburger Amtsgericht. Fast die ganze Palette an Vergehen steht in insgesamt sechs Verhandlungen auf dem Programm. Unter anderem dabei: Drogenhandel, eine Trunkenheitsfahrt mit fast 1,4 Promille und Diebstahl. Besonders kurios erscheint der Prozess gegen einen Mann aus dem Raum Neuburg, der zwei Straßenschilder geklaut haben soll. Außerdem geht es um Körperverletzung mit Schlagen und Kratzen des Opfers.

Das könnte Dich auch interessieren

06.08.2026 Verschiedene Verhandlungen am Amtsgericht Vor dem Neuburger Amtsgericht geht es heute in insgesamt vier Verhandlungen um ganz unterschiedliche Vergehen. Am Vormittag stehen Drogenbesitz und eine Autofahrt in falscher Richtung in einer Einbahnstraße im Mittelpunkt. Am Nachmittag steht ein Angeklagter vor der zuständigen Richterin, weil er ohne Versicherung und TÜV unterwegs gewesen sein soll. In einer weiteren Verhandlung in Neuburg 09.06.2026 Drogen, Drohungen und Prügel Gut zu tun hat heute der zuständige Richter am Amtsgericht Neuburg. Am Vormittag geht es in insgesamt vier Verhandlungen unter anderem um einen tätlichen Angriff in Eitensheim und um Drogenhandel in München. Am Nachmittag geht’s dann mit Körperverletzung weiter. Außerdem muss sich ein Angeklagter wegen Bedrohung verantworten. Er soll seinen Opfern damit gedroht haben, dass 20.11.2025 Drogenhandel und mehr vor Gericht Vier Verhandlungen stehen heute beim Amtsgericht Neuburg auf dem Programm. Am Vormittag geht es um Drogenhandel, einem Mann aus Neuburg wird der Besitz von Amphetamin und einem Karlshulder der Handel mit Cannabis vorgeworfen. Am Nachmittag steht in einer Verhandlung dann eine Fahrerflucht im Mittelpunkt, in einer weiteren geht es um einen Diebstahl. 28.10.2025 Schläge, Tritte und Sachbeschädigung Ein Duo steht heute Vormittag wegen gleich mehrerer Vergehen vor dem zuständigen Richter am Amtsgericht Neuburg. Die beiden Angeklagten sollen im Mai dieses Jahres ihr Opfer geschlagen und getreten haben. Neben gefährlicher Körperverletzung wird nicht nur ihnen, sondern auch einem bislang unbekannten Dritten zusätzlich Sachbeschädigung vorgeworfen.