Eichstätt

Keime auch im Wasserturm Preith - Abkochgebot Pollenfeld erweitert

07. Oktober 2022 , 05:50 Uhr

Nach dem ausgesprochen Abkochgebot für große Teile des nördlichen Zuständigkeitsbereiches der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe und der Hoffnung, über den Hochbehälter Preith eine gereinigte Versorgung zu erreichen, musste nach heutigen Messungen auch für den Versorgungsbereich des Wasserturms Preith ein Abkochgebot ausgesprochen werden.

Dadurch erweitert sich der Bereich, der von dem Abkochgebot betroffen ist, auf die Ortschaft Preith (Gemeinde Pollenfeld) und folgende Ortsteile und Bereiche der Stadt Eichstätt, die auch aus dem Wasserturm Preith versorgt werden: Buchenhüll, Wintershof, Wimpasing, Ziegelhof, Häringhof, Uni Sportplatz, Kreisbauhof Eichstätt, Lüften und Hotel Schönblick.

Zusätzlich ist auch der Ort Langensallach (Gemeinde Schernfeld) teilweise, aber nur die geraden Hausnummern 16 – 28 und die ungeraden Hausnummern 13 – 21, von dem Abkochgebot betroffen.

Bereits gestern wurde das Abkochgebot für die den gesamten Gemeindebereich Pollenfeld und die Orte Heiligenkreuz, Petersbuch, Kaldorf, Erkertshofen und Herlingshard aus der Gemeinde Titting, aus der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, aus der Gemeinde Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, sowie für den Furthof (Gemeinde Kinding) der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe ausgesprochen.

Erneut wird darauf hingewiesen, dass, da gesundheitliche Gefahren, wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit bei der betroffenen Bevölkerung nicht hundertprozentig auszuschließen sind, zu deren Vermeidung das Trinkwasser vorsichtshalber einmalig sprudelnd aufgekocht und dann langsam über mindestens 10 Minuten sichtbar abgekühlt werden soll, bevor es getrunken, verzehrt oder zur Zahnhygiene verwendet wird. Auch sollten die Speisen nur mit abgekochtem Trinkwasser zubereitet werden.

Das Duschen und Händewaschen ist weiterhin unbedenklich.

Derzeit wird durch Reinigung und Spülen versucht, die Verkeimungen wieder zu beseitigen.

Das Abkochgebot wird mindestens bis kommenden Freitag, 14.10.2022, aufrechterhalten werden. Sobald die Nachkontrollen wieder im Normbereich sind, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben werden können.

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