Karlskron

Katzenschutzverordnung ab 1.März in Kraft

18. November 2025 , 05:00 Uhr

Das Landratsamt geht jetzt gegen verwilderte Katzen im Karlskroner Ortsteil Aschelsried vor. Die Behörde erlässt eine Katzenschutzverordnung für freilebende Tiere. Ab dem 1.März müssen alle Katzen mit Freigang mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet und in einem Haustierregister eingetragen sein. Zur Eindämmung einer unkontrollierten Vermehrung der freilebenden Katzen ohne Besitzer können dann weitergehende Maßnahmen wie Einfangen, Kastrieren und Weitervermitteln in Erwägung gezogen werden.

 

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