Auch mit 2 Promille ist der Hitlergruß nicht erlaubt. Das bekommt ein 18-jähriger aus Karlshuld jetzt zu spüren. Der junge Mann hat beim Donaumoos-Volksfest öffentlich die rechte Hand gehoben. Gegen ihn wird jetzt ein Strafverfahren eingeleitet: Wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.