Kein Gefängnis, sondern eine zweijährige Bewährungsstrafe mit Anti-Gewalt-Training: So lautet das Urteil im Fall des Schrobenhausener Messerstechers. Das Ingolstädter Landgericht hat den 17-jährigen heute Vormittag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Begründung der Jugendkammer: Der junge Mann habe zwar eine Tötung in Kauf genommen, aber letztendlich freiwillig von seinem Opfer abgelassen. Entscheidend sei auch der Erziehungsgedanke gewesen. Bei dem jungen Mann würde die Gefahr bestehen, dass er im Strafvollzug untergehe, so die Beurteilung des Gerichts. Wie berichtet, hatte der Jugendliche vor einem Jahr auf einen 20 jährigen eingestochen. Der wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte die Attacke aber. Auch der erst 15-jährige Bruder des Hauptangeklagten musste sich verantworten. Er bekam wegen vorsätzlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung 3 Wochen Jugendarrest, 100 Arbeitsstunden und ein Anti-Gewalt-Training.