Dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie – so lautet das Urteil gegen einen jungen Mann aus Eichstätt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 19-jährige im vergangenen Jahr in Ingolstadt einen 33-jährigen Obdachlosen umgebracht hatte Der Mann sei ein Gefahr für die Allgemeinheit, er gilt allerdings als schuldunfähig, so die Begründung des Gerichts. Deshalb folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Ingolstädter Geiselnehmerprozess lief heute parallel: Heute stand die Kindheit des Angeklagten im Vordergrund. Seit seinem fünften Lebensjahr hat der 25 Jährige in Heimen gewohnt – 42 sind es ingesamt gewesen. Nächste Woche soll das medizinische Gutachten vorgelegt werden. Auch dem Geiselnehmer könnte eine Unterbringung in der Psychiatrie bevorstehen.