Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme: So lautet das Urteil im Lehmann-Prozess. Damit ist frühere Ingolstädter Oberbürgermeister heute knapp an einer Inhaftierung vorbeigeschrammt. Außerdem muss er über 383.000 Euro zahlen und die Kosten des Prozesses tragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 69-jährige vor acht Jahren während seiner Amtszeit Immobiliengeschäfte rechtswidrig zu seinen Gunsten abgewickelt hat. Lehmann verliert durch die hohe Bewährungsstrafe seine Pensionsansprüche. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Gefängnis wegen Bestechlichkeit gefordert. Die Verteidigung wollte hingegen eine Bewährungsstrafe von unter 12 Monaten erwirken. Er selbst hat bekanntgegeben, seinen Titel „Alt-OB“ abzulegen.