Ingolstadt: Zwei Jahre auf Bewährung für früheren OB Lehmann

22. Oktober 2019 , 11:38 Uhr

Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme: So lautet das Urteil im Lehmann-Prozess. Damit ist frühere Ingolstädter Oberbürgermeister heute knapp an einer Inhaftierung vorbeigeschrammt. Außerdem muss er über 383.000 Euro zahlen und die Kosten des Prozesses tragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 69-jährige vor acht Jahren während seiner Amtszeit Immobiliengeschäfte rechtswidrig zu seinen Gunsten abgewickelt hat. Lehmann verliert durch die hohe Bewährungsstrafe seine Pensionsansprüche. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Gefängnis wegen Bestechlichkeit gefordert. Die Verteidigung wollte hingegen eine Bewährungsstrafe von unter 12 Monaten erwirken. Er selbst hat bekanntgegeben, seinen Titel „Alt-OB“ abzulegen.

zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

30.04.2024 Lebenslang für Messerstich Urteil im Prozess um einen tödlichen Messerstich in Eichstätt. Der 25-jährige Angeklagte ist vor dem Landgericht Ingolstadt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass er die Tat im Juni vergangenen Jahres absichtlich begangen hatte. Die Verteidigung hatte auf einen Unfall plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist 26.04.2024 Urteil im Vergewaltigungsprozess erwartet Im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Ingolstadt fällt heute voraussichtlich das Urteil. Angeklagt ist ein 25-Jähriger, er soll unter anderem im Juni vergangenen Jahres eine 15-Jährige im Ingolstädter Piuspark mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der Angeklagte hat den Vorwurf nicht bestritten, ihn aber auch nicht bestätigt. Er sagte aus, dass er auf dem Pfingstvolksfest 26.04.2024 Haftstrafe nach „Love Scam“ Vor dem Amtsgericht Neuburg ist ein Mann wegen Love-Scamming zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 26-Jährige wandert für eineinhalb Jahre hinter Gitter. Er hatte von Frauen 15.600 Euro kassiert und an Hintermänner der Betrugsmasche verteilt. Damit lag ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vor. Beim Love-Scamming überreden Gauner meist alleinstehende Menschen zur Zahlung von teils hohen 24.04.2024 Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mordprozess schwer belastet Im Prozess um den Doppelgängerinnen-Mord ist es gestern am Landgericht Ingolstadt nicht um den eigentlichen Tatvorwurf gegangen. Trotzdem wurde die Angeklagte schwer belastet, sie soll einen Auftragskiller mit dem Mord an ihrem Schwager beauftragt haben. Als Beweis liegt eine Sprachnachricht vor, in der die Beschuldigte detaillierte Anweisungen zur Tat gibt und betont, keine Gnade walten