Ingolstadt/Wolnzach: Gericht lässt Schuldfähigkeit prüfen

18. August 2021 , 05:46 Uhr

Im Mordprozess gegen einen 41-Jährigen, der seine Lebensgefährtin in Wolnzach mit mehreren Messerstichen getötet hatte, gibt es weitere Details. Der Angeklagte hatte die Tat bereits zugegeben, nicht aber den Vorwurf der Heimtücke. Er könne sich an nichts erinnern, weil er unter Drogen stand. Genau dazu sucht das Gericht jetzt Beweise. Mit Hilfe eines Psychiaters möchte man herausfinden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und eine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet wird. Am Mordvorwurf würde das Ergebnis der Untersuchung allerdings nichts ändern.

Das könnte Dich auch interessieren

26.02.2025 Raser zum dritten Mal verurteilt Das Landgericht Ingolstadt hat einen 28-jährigen Raser bereits zum dritten Mal verurteilt. Dieses Mal bekam er wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor über fünf Jahren auf der A9 bei Manching mit seinem getunten Auto mit 230 km/h 08.10.2025 Nach Tötung der Ehefrau in die Psychiatrie Im Fall um die getötete Frau in Bergheim ist am Landgericht Ingolstadt eine Entscheidung gefallen. Der angeklagte 56-Jährige wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres nach einem Streit seine Ehefrau geschlagen und anschließend erwürgt. Die Tote war dann längere Zeit im Haus in Bergheim gelegen. Die Tat hatte der 16.09.2025 Mutmaßlicher Geldfälscher vor Gericht Mit mutmaßlicher Geldfälschung muss sich heute am frühen Nachmittag der zuständige Richter am Neuburger Amtsgericht beschäftigen. Der Angeklagte aus Geisenfeld soll sich im Januar insgesamt 60 Stück falsche 50-Euro-Scheine besorgt haben. Außerdem wird im der Besitz von Kokain vorgeworfen, Verhandlungsauftakt in Neuburg ist um kurz nach 13 Uhr. 07.08.2025 Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision beim Goldschatz-Raub Das Urteil im Prozess um den Goldschatzraub aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching kommt definitiv nochmal vor Gericht. Die vier Verurteilten fechten das Urteil an. Anders die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, sie verzichtet auf Rechtsmittel und geht nicht in Revision. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts. Die vier Männer waren für den Raub des Keltengolds zu