Am Ingolstädter Landgericht ist ein wichtiges Urteil für Käufer von Audis gefallen. Wer ein Auto fährt, das vom Dieselskandal betroffen ist, kann es demnach zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Der Käufer eines Audi A1 hatte geklagt – das Auto war mit einer Schummelsoftware ausgestattet. Der Besitzer wollte seinen Wagen nicht nachrüsten lassen. Der Kläger erhält laut Urteil einen Teil des Kaufpreises zurück. Er muss eine entsprechende Nutzungsentschädigung von Seiten Audis in Kauf nehmen.