Ingolstadt: Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung

30. Juli 2022 , 11:18 Uhr

Vor dem Ingolstädter Landgericht ist ein Urteil in einem Vergewaltigungsprozess gefallen. Der Angeklagte bekam vier Jahre Haft, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte. Das berichtet der Donaukurier. Im vergangenen Herbst hatte der Mann offenbar mit einer jungen Bekannten zunächst einvernehmlichen Sex, später soll er aber nach einem Nein seiner Partnerin gewalttätig geworden sein.

Das könnte Dich auch interessieren

15.07.2026 Lange Haft für Vergewaltigung Urteil am Landgericht Ingolstadt wegen sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung. Ein Mann wandert für fünf Jahre hinter Gitter. Der 42-Jährige gestand zuvor den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern und die Vergewaltigung eines Opfers. Dazu baute der 42-Jährige jahrelang eine Freundschaft zu zwei minderjährigen Mädchen auf und brachte sie schließlich dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. Das Urteil 09.06.2026 Haftstrafe nach Vergewaltigung Die Tat ist schon acht Jahre her, jetzt hat es für einen Mann vor dem Landgericht Ingolstadt die Quittung gegeben. Der heute 36-Jährige wandert für fünf Jahre hinter Gitter, er legte vor dem Urteil ein Geständnis ab. Der Mann vergewaltigte in Neuburg ein damals zwölfjähriges Mädchen und schwängerte es auch noch. Er gab vor dem 08.06.2026 Mutmaßliche Vergewaltigungen vor Gericht Zwei schwere Vergehen werden einem Mann ab heute vor dem Landgericht Ingolstadt zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2023 eine Bekannte in München vergewaltigt haben. Zudem wird ihm eine weitere Vergewaltigung vorgeworfen und zwar im Juni 2025 in Hohenwart. Das Opfer soll seine damalige schwangere Lebensgefährtin gewesen sein. Beim Prozess am Landgericht Ingolstadt sind 07.05.2026 Prozess wegen versuchten Totschlags beginnt Vor dem Landgericht Ingolstadt beginnt heute ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte soll im September vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem späteren Opfer Alkohol getrunken haben. Anschließend soll er den Mann mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt und ins Gebüsch gezogen haben. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte von den lebensgefährlichen Verletzungen