Das Bayerische Vewaltungsgericht hat sich mit einem Beschluss deutlich gegen den islamistischen Verein „Kultur und Bildungszentrum Ingolstadt“ ausgesprochen. Der verbotene Verein wollte sich mit einem Eilantrag gegen dieses Verbot wehren. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat den Antrag gestern aber abgelehnt. Die Begründung: Die Organisation setze sich für verfassungsfeindliche radikal-islamistische Ziele ein.
Bereits im vergangenen Oktober fand eine Razzia in den Räumen des „Kultur- und Bildungszentrums Ingolstadt“ statt. Dabei durchsuchten Polizei und Verfassungsschutz Wohnungen und Arbeitsstätten von 10 führenden Vereinsmitgliedern. Computer, Dateien und Bücher mit islamistischen Inhalten wurden beschlagnahmt.