Nein heißt nein – dieses Prinzip ist seit wenigen Monaten bei Vergewaltigungen im Strafgesetz verankert. Jetzt könnte es am Ingolstädter Landgericht zum Einsatz kommen. Einem Mann wird vorgeworfen, uneinvernehmlichen Sex mit seiner Noch-Ehefrau gehabt zu haben. Nach dem neuen Prinzip kommt eine Verurteilung wegen Vergewaltigung auch ohne Gewaltandrohung oder -einwirkung in Frage, wenn die Schuld des Angeklagten nachgewiesen wird. Gestern war Prozessauftakt, der Beschuldigte hat sich zwar noch nicht geäußert, aber durchblicken lassen, dass er die Vorwürfe vehement abstreitet. Vor Gericht offenbarte sich eine zerrüttete Ehe, womöglich werden auch die drei minderjährigen Kinder ausagen müssen. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.