Weil er sich an einem Mitpatienten schwer sexuell vergangen haben soll, ist gestern ein 42-jähriger Syrer vor dem Ingolstädter Landgericht zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus verurteilt worden. Es wurde zu 5 Jahren auf Bewährung ausgesetzt, wobei sich der Verurteilte psychisch behandeln lassen muss und weiterhin unter gesetzlicher Betreuung steht. Zum Tatzeitpunkt vor rund vier Jahren befanden sich beide in der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Ingolstadt. Es konnte erst jetzt verhandelt werden, weil der Angeklagte längere Zeit in der Türkei untergetaucht war. Vor Gericht wurde geschildert, wie er in der Gemeinschaftsdusche erst dem damals 27-jährigen Opfer die Haare abschnitt und es später zum Oralsex zwang. Der Geschädigte leidet am Asperger-Syndrom, einer Form von Autismus, hat eine schizophrene Störung und konnte sich wohl nicht gegen den Angriff wehren. Der Angeklagte hat eine psychische Störung und wurde für nicht schuldfähig erklärt. Außerdem ist der verheiratete Elektriker nicht vorbestraft. Einige Wochen zuvor kam es bereits zu drei Zwischenfällen in einer Pörnbacher Asylunterkunft. Der Angeklagte soll einem Bewohner den Hals zugedrückt, einer Frau ins Genick geschlagen und einem weitern Mann gegen den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.