Ingolstadt: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

31. Juli 2015 , 14:05 Uhr

Sieben Monate hat es gedauert: Erst jetzt ist das Urteil im Fall des versuchten Mordes in einem Ingolstädter Restaurant rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Der wurde im vergangenen Dezember zu 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Er hatte während einer Weihnachtsfeier im Jahr 2013 vor den Augen der Gäste eines Asia-Restaurants mit einen Messer auf seine Ehefrau eingestochen.

Das könnte Dich auch interessieren

24.10.2026 Audi hält am Wintersport fest Kein Sparkurs für Audis Wintersport: Der Autobauer hat die Verlängerung seiner Partnerschaft mit dem Internationalen Skiverband FIS bis 2030 verkündet. Damit bleibt Audi dort exklusiver Automobilpartner. Auch beim Deutschen Skiverband baut das Unternehmen sein Sponsoring aus. Ab der Saison 2026/27 unterstützt der Konzern erstmals auch Biathlon. 24.10.2026 IHKjobfit! Heute dreht sich alles wieder um Beruf und Ausbildung in der Ingolstädter Saturn Arena. Es steht die IHKjobfit! an. Bei der Ausbildungsmesse stellen sich über 100 Betriebe aus der Region vor – dazu rund 150 Ausbildungsberufe und duale Studiengänge. Jugendliche können direkt mit Azubis und Ausbildern sprechen. Die Messe geht bis 15.30 Uhr, der Eintritt 23.10.2026 Lebenslänglich im Mordprozess Der Prozess um den Mord an einer Frau ist heute vor dem Landgericht Ingolstadt zu Ende gegangen. Der angeklagte 50-Jährige wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mann Anfang Dezember 2025 in der Richard-Strauss-Straße in Ingolstadt seine Ehefrau mit einem Küchenmesser erstochen hat. Das 23.10.2026 Sperrung an der Schloßlände An der Schloßlände in Ingolstadt beginnen heute Nachmittag Bauarbeiten. Die ziehen sich über das ganze Wochenende, verbunden mit einer Vollsperrung. Ab 14 Uhr geht an der Kreuzung mit der Schutterstraße nichts mehr, auch die Busse der VGI werden umgeleitet. Die Zufahrten zum Theater- und Schloßparkplatz bleiben aber frei, das gilt auch für die Auffahrt zur