Ingolstadt: Urteil im Fall Anastasia rechtskräftig

20. November 2017 , 14:52 Uhr

Erst jetzt ist der sogenannte Anastasia-Prozess in Ingolstadt tatsächlich abgeschlossen. Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt. Das Urteil des Landgerichts vom Februar ist damit rechtskräftig. Das bedeutet: Nach dem Mord an seiner schwangeren Freundin in Ingolstadt im Herbst 2015 muss der heute 26-Jährige Ex-Freund eine lebenslange Haftstrafe antreten. Der Mann hatte seine 22 Jahre alte Freundin im Herbst am Donau-Ufer in Ingolstadt getötet. Dadurch kam auch das ungeborene Kind der jungen Frau ums Leben. Der Angeklagte hatte in dem Prozess die Tat bis zuletzt bestritten, sein Anwalt hatte daher Freispruch verlangt. Die Bundesrichter in Karlsruhe verwarfen die Revision als unbegründet. Wegen des Vornamens des Opfers wurde die Tat als „Mordfall Anastasia“ bekannt.

Das könnte Dich auch interessieren

07.05.2025 Revision nach Urteil wegen Mordes abgelehnt Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag zu einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt als unbegründet abgelehnt. Somit bleibt die lebenslange Strafe wegen Mordes für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt unverändert bestehen. Die Verteidigung hatte eine Überprüfung beantragt, nachdem der Verurteilte immer wieder beteuert hatte, dass es sich bei der Tat um einen Unfall gehandelt haben soll. 08.08.2025 Revision im Doppelgängerinen-Mordprozess zurückgezogen Er hatte für den Doppelgängerinen-Mord von Ingolstadt lebenslänglich bekommen, dieses Urteil wird nun auch ganz offiziell umgesetzt. Der Mann zog seine Revision jetzt zurück, die Staatsanwaltschaft hatte schon im Juni darauf verzichtet. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt zumindest teilweise rechtskräftig. Die verurteilte Frau, die ebenfalls lebenslänglich kassiert hatte, hält an der Revision weiter 07.08.2025 Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision beim Goldschatz-Raub Das Urteil im Prozess um den Goldschatzraub aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching kommt definitiv nochmal vor Gericht. Die vier Verurteilten fechten das Urteil an. Anders die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, sie verzichtet auf Rechtsmittel und geht nicht in Revision. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts. Die vier Männer waren für den Raub des Keltengolds zu 28.05.2025 Praktikantin sexuell belästigt - Urteil im Berufungsprozess Heute könnte am Ingolstädter Landgericht das Urteil im Berufungsprozess um die angebliche Vergewaltigung einer Praktikantin fallen. Der in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Firmeninhaber hatte den Vorfall als einvernehmlich eingeräumt. Die betroffene Praktikantin hatte es dagegen als Vergewaltigung gesehen. Die Verteidigung des Mannes plädierte auf einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft auf drei Jahre und