Ingolstadt: Urteil im Brandstiftungsprozess

23. August 2019 , 17:08 Uhr

Im Brandstifter-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt sind die beiden Angeklagten heute verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie am Heiligen Abend 2018 in der Eichstätter Abschiebehaft ein Feuer gelegt haben. Die Häftlinge wollen die Panik der anderen Häftlinge ausnutzen und fliehen – das misslang. Jetzt wurde der 26jährige Haupttäter aus Aserbaidschan zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein 36jähriger Zellennachbar muss wegen Beihilfe für ein Jahr und sieben Monate hinter Gitter. Richter Denz begründete sein Urteil unter anderem mit der großen Gefahr für die anderen 80 Insassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Dich auch interessieren

14.08.2025 Lange Haftstrafen nach Überfall Nach einem Raubüberfall mit Messer auf einen 17-Jährigen in Kösching müssen zwei der Täter ins Gefängnis. Sie wurden vor dem Landgericht Ingolstadt zu sechs, beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt. Ein dritter Mittäter kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Das Trio hatte im November vergangenen Jahres den jungen Mann maskiert zu Hause überfallen. Sie hatten Geld 11.09.2025 Schläger bekommt Haftstrafe und muss in Psychiatrie Der Pfingstmontag vergangenes Jahr bleibt drei Eichstättern wohl noch lange in Erinnerung. Ein Mann hatte die Iraner erst übel beschimpft und anschließend geschlagen und verletzt. Dafür musste sich der 41-Jährige jetzt vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten. Er bekam nicht nur zwei Jahre Gefängnis aufgebrummt, sondern muss vorerst auch in die Psychiatrie. Der Grund: Beim Verurteilten 12.08.2025 Prozess nach brutalem Überfall Wegen schweren Raubes müssen sich derzeit drei Männer vor der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts verantworten. Maskiert und mit einem Messer sollen sie im vergangenen November einen 17-Jährigen in Kösching überfallen haben. Alle drei haben beim Prozessauftakt gestern ihre Tatbeteiligung zugegeben. Demnach hatten sie bei dem jungen Mann zuhause geklingelt, ihn bedroht und an einen Stuhl 07.05.2025 Revision nach Urteil wegen Mordes abgelehnt Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag zu einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt als unbegründet abgelehnt. Somit bleibt die lebenslange Strafe wegen Mordes für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt unverändert bestehen. Die Verteidigung hatte eine Überprüfung beantragt, nachdem der Verurteilte immer wieder beteuert hatte, dass es sich bei der Tat um einen Unfall gehandelt haben soll.