Versuchter Totschlag oder gefährliche Körperverletzung? Heute soll vor der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt ein Urteil gegen zwei junge Messerstecher aus Schrobenhausen fallen. Die heute 17 und 15 Jahre alten Jugendlichen sollen im vergangenen Jahr auf einen 20-jährigen eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Während der Verhandlung beteuerten sie, dass sie ihr Opfer nicht töten wollten. Durch den Alkohol seien sie laut Gericht vermindert schuldfähig gewesen. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung fällt die Strafe automatisch geringer aus.