Ingolstadt: Tierschutzverein darf Grundstück nicht anfahren

12. Februar 2020 , 07:56 Uhr

Im Streit um die Zufahrtsrechte zu einem Grundstück in Wettstetten hat der Neuburger Tierschutzverein jetzt eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Amtsgericht Ingolstadt hat die Berufung abgelehnt und kann kein Recht zum Befahren des Weges durch das Wochenendhausgebiet erkennen. Deshalb bleibt die Zufahrt zumindest vorerst gesperrt. Die Interessengemeinschaft Adlmannsberg hatte argumentiert, dass auch für den früheren Minigolfplatz keine Zufahrtsrechte bestanden hätten. Bauarbeiter und Lieferanten für den Tierschutzverein seien keine Anwohner und müssten andere Wege zum Grundstück nutzen. Die Tierschützer haben bereits angekündigt, weiter kämpfen zu wollen.

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