Essensbeschaffung ist kein triftiger Grund gegen die derzeit geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung zu verstoßen. Das hat ein Ingolstädter in der Nacht auf die harte Tour lernen müssen. Auf dem Rückweg von einem Fastfood-Restaurant im Ingolstädter Westen wurde er von einer Polizeistreife angehalten. Damit ist der Burger am Ende zu einem sehr teuren Mitternachtssnack geworden: Den 24-Jährigen erwartet ein Bußgeld von 500 Euro.