Hintergrund: Alle Infos zum Lehmann-Prozess

07. März 2019 , 00:30 Uhr

16 Verhandlungstage, 50 Zeugen und ein prominenter Angeklagter: am Landgericht beginnt heute der Prozess gegen Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann. Dem heute 68jährigen wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Er soll in seiner Amtszeit vergünstigte Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses und der Pionierkaserne erhalten haben. Außerdem stehen Vertreter der beteiligten Baufirmen vor Gericht, ihnen wird Bestechung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Hier noch mal alle Informationen:

Alfred Lehmann, der Lebenslauf:

1950 geboren in Quickborn, Schleswig-Holstein

1976 Abschluss Studium der Betriebswirtschaft

Bis 1996 Handwerkskammer München

1996 – 2002 Wirtschaftsreferent Ingolstadt

2002 – 2014 Oberbürgermeister Ingolstadt

2016 Abgabe Stadtratsmandat

2018 Anklage der Staatsanwaltrschaft wegen Bestechlichkeit und Untreue

Die Anklage:

Lehmann wird vorgeworfen, als Amtsträger Wohnungen in einem Sanierungsgebiet an der ehemaligen Pionierkaserne und in einem Neubaukomplex beim ehemaligen Altstadtkrankenhaus vergünstigt erhalten zu haben. Alfred Lehmann hatte 2012 auf dem Gelände der ehemaligen Pionierkaserne privat zwölf Wohnungen gekauft, in einem Gebäude, für das er als Amtsträger zuständig war. Am ehemaligen Krankenhaus, kaufte Lehmann vom Bauträger, für den er sich explizit eingesetzt haben soll, eine Privatwohnung. Lehmann selbst will vor Gericht die Vorwürfe entkräften.

Die Causa Klinikum:

Lehmann war nach seiner Zeit als OB noch Klinikums-Aufsichtsrat. Gleichzeitig arbeitete er für ein Personalberatungsunternehmen. Das hatte aber den neuen ärztlichen Direktor für das Klinikum vermittelt. Die Verknüpfung wirtschaftlicher Interessen mit einem Amt in einem Kontrollgremium – Lehmann geriet in die Kritik. Die Ermittlungen in diesem Fall sind allerdings abgeschlossen. Es gibt kein Verfahren.

Das Verfahren:

16 Verhandlungstage sind angesetzt, inklusive Urteil, das soll am 10. Mai verkündet werden. Es gibt zwei weitere Angeklagte, die beiden Bauträger, ihnen wird Bestechung vorgeworfen. 50 Zeugen sind geladen, außerdem wurde ein Gutachten für Immobilien- und Grundstückswertung in Auftrag gegeben. Das Strafmaß bei Bestechlichkeit reicht im Falle eines Schuldspruchs von einer Geldstrafe im minderschweren Fall bis hin zu 10 Jahren im besonders schweren Fall.

zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

25.03.2024 Anmeldung für Firmenlauf läuft Er hat einen festen Platz im sportlichen Veranstaltungskalender in Ingolstadt, der Firmenlauf. Heuer findet er am 11. Juli statt und ab sofort läuft die Anmeldung für das Laufspektakel. Beim Firmenlauf ist jeder willkommen, egal ob Hobbyläufer oder Nicht-Sportler. Auf der 5,5 Kilometer langen Strecke im Klenzepark darf man auch gehen oder walken, Anmeldeschluss ist der 27.02.2024 Prozess-Auftakt gegen Enkeltrickbetrüger Vor dem Landgericht Ingolstadt muss sich heute ein mutmaßlicher Enkeltrickbetrüger verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen in fünf Fällen als Abholer Seniorinnen und Senioren um ihr Hab und Gut erleichtert zu haben. Dabei war er in München, Augsburg und Ingolstadt tätig. Außerdem wird dem Angeklagten noch ein Einbruch mit Diebstahl in München zur Last gelegt. Prozessbeginn 25.01.2024 Sturzbetrunkener Dieb klaut Wodka Die Aktion hätte sich ein Ladendieb in Neuburg gestern Nachmittag definitiv sparen können. Der 60-Jährige klaute sturzbetrunken in einem Supermarkt in der Nördlichen Grünauer Straße eine Flasche Wodka. Der Mann stürzte als er den Laden verließ, eine Angestellte wollte ihm helfen und entdeckte das Diebesgut. Ein Alkoholtest ergab über 2,6 Promille, statt Wodka gibt’s jetzt 10.01.2024 Verfahren gegen Rettungssanitäter eingestellt Das Landgericht Ingolstadt hat gestern ein Berufungsverfahren gegen zwei Rettungssanitäter eingestellt. Die beiden heute 39 und 32 Jahre alten Männer waren angeklagt, eine78jährige Frau im Sommer 2020 nach einem Notruf nicht ins Krankenhaus gebracht haben, sie starb einen Tag später. Beide Rettungssanitäter müssen nun eine Geldauflage von 1.200 beziehungsweise 800 Euro an soziale Einrichtungen zahlen.