Sie hatten versucht einen Geldautomaten in Lichtenau zu sprengen – deshalb müssen sich zwei Männer seit Anfang Mai vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten. Dabei ging das Duo offenbar sehr dilettantisch vor, wie Experten vor Gericht bestätigten. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Sprengungen und einen zuvor begangenen Autodiebstahl eine Gefängnisstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung hält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten für ausreichend. Einer der Angeklagten hat sich im Gefängnis das Leben genommen. Ein Urteil wird bereits für morgen erwartet.