Im Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin und angeblich wirkungslose Krebsmedikamente hat sich das Landgericht Ingolstadt zur möglichen Strafe geäußert. Die Höhe schließt wohl eine erhoffte Bewährung aus. Für die angeklagte Heilpraktikerin wurden zwei Jahre und zwei Monate bekannt gegeben. Für den mitangeklagten Hersteller der Medikamente fünfeinhalb Jahre. Der Gang ins Gefängnis könnte noch verhindert werden, denn es wäre ein Deal mit dem Gericht möglich. Dazu gehören ein umfangreiches Geständnis und eine Wiedergutmachungs-Zahlung von 68.500 Euro.