Der Rechtsstreit um ein umstrittenes NPD-Plakat in Ingolstadt geht auch nach der Bundestagswahl weiter. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legte Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München ein. Demnach musste in Ingolstadt ein Wahlplakat mit dem Slogan „Geld für Oma statt für Sinti und Roma“ nicht abgehängt werden. Das Gericht entschied, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt werde. Der Zentralrat ist allerdings der Auffassung, dass das Plakat die Minderheit der Sinti und Roma ausgrenze. Jetzt erfolgt der Gang vor den bayerischen Verwaltungsgerichtshof.