Der Franziskamord-Prozess am Landgericht Ingolstadt hat heute zu weiten Teilen im kleinen Kreis stattgefunden. Unter anderem wurde die Öffentlichkeit beim psychiatrischen Gutachten ausgeschlossen. Diesen Antrag hatte die Verteidigung gestellt. Der Grund: Die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten müssten gewahrt werden. Der vorsitzende Richter Bösl ging der Forderung nach. Er ergänzte aber, dass es beim Ausschließen der Öffentlichkeit vor allem um den Schutz der junen Zeuginnen gehe. In dem Gutachten des Psychiaters kommen nämlich auch die sexuellen Verhältnisse des Angeklagten zu minderjährigen Mädchen zur Sprache. Genau diese schutzwürdigen Zeuginnen sind auch der Grund, warum die am Mittwoch stattfindenden Plädoyers ohne Öffentlichkeit verlesen werden. Das Gesetz zum besonderen Opferschutz wurde erst im Sommer 2013 erlassen.