Das vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisierte Wahlplakat der NPD bleibt in Ingolstadt weiterhin hängen. Das hat Münchener Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Auf dem Plakat ist der Satz „Geld für Oma statt für Sinti und Roma“ zu lesen. Das Gericht sieht dadurch den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung als nicht gegeben an. Außerdem sei das Aufhängen des Plakats keine Verfassungsfeindliche Handlung, so das Gericht weiter.