Ingolstadt: Schottergärten "unerwünscht"

01. Juni 2022 , 05:31 Uhr

Wer in Ingolstadt einen Garten anlegt, der muss beim Bauantrag die Begrünungs- und Gestaltungssatzung beachten. Heute tritt eine neue Satzung in Kraft. Diese soll künftig dazu beitragen, dass es weniger Stein- oder Schotterflächen in Gärten oder auch zwischen den Häusern gibt. Ziel ist es, dass Ingolstadt grüner und damit klimaresistenter wird. Ein Verbot von Schottergärten gibt es mit der neuen Gestaltungssatzung aber nicht. Vielmehr werden diese dadurch als „unerwünscht“ eingestuft.

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