Es ist Wahlkampf und im Ingolstädter Stadtrat brodelt es. Das Gerangel um eine umstrittene Lärmschutzwand an der Manchinger Straße geht weiter. Erst vergangene Woche war im Stadtrat von einem beauftragten Rechtsanwalt ein Rechtsanspruch der Wohnungskäufer darauf erklärt worden. Die Opposition zweifelt daran und auch ein Käufer von Wohnungen bringt jetzt eine andere Seite ins Spiel. Die Wand und eine Kostenbeteiligung daran sei Bedingung der IFG beim Kauf gewesen. Das hat der Donaukurier herausgefunden. Jetzt sollen drei Gutachten von damals zum Bau der Lärmschutzwand überprüft werden.