170.000 Euro – so viel Geld ist einer 80-Jährigen durch dubiose Online-Abhebungen ihres Kontos bei der Spardabank abhanden gekommen. Dabei hatte sie nie die für´s onlinebanking nötige Technik besessen. Die Bank muss der Ingolstädterin das Geld ersetzen, so das Urteil am Oberlandesgericht in München. Damit kassierten die Richter ein Urteil des Ingolstädter Landgerichts: Demnach hätte die Frau das Geld nicht von der Bank zurückerstattet bekommen. Bei dem Urteil handelt es sich nicht um ein Grundsatzurteil – das heißt es kann nicht auf ähnliche Fälle übertragen werden.