Kompromiss im Ingolstädter Mopsfall: Im Prozess um die kranke Hundedame Emma haben sich Züchterin und Frauchen heute in zweiter Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt geeinigt. Auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin stimmten die Parteien einem Vergleich zu: Die Züchterin zahlt der Käuferin 700 Euro Wertminderung, das ist der halbe Kaufpreis. Die Besitzerin glaubt, dass ihr Hund mit einem genetisch bedingten Schaden zur Welt gekommen sei. Wegen Knie- und Ellbogenerkrankungen humpelt der Hund bei Nässe und Kälte. Die Richterin hatte der Klägerin vor dem Vergleich klargemacht, dass sie keine Schuld bei der Züchterin sieht und deshalb kein Schadensersatz verlangt werden kann. Das hatte auch ein Gutachten festgestellt. In erster Instanz hatte „Emmas“ Frauchen ein Vergleichsangebot der Gegenseite abgelehnt.