Sex mit einer 13-Jährigen – egal ob einvernehmlich oder nicht: Das ist schwerer Missbrauch. Dafür ist ein 21-Jähriger Ingolstädter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann ging allerdings in Berufung: So wollte er eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch bekommen. Der Richter machte dem Ingolstädter aber klar: Das wird es nicht geben. Daraufhin zog der 21-Jährige die Berufung zurück – er akzeptiert damit die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.