Es war Mord: Weil er seinen Schwiegersohn erschossen hat, ist ein Rentner aus Kösching heute zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht des Schwurgerichts hatte der 69-jährige bewusst und wohl überlegt die Hilflosigkeit und Arglosigkeit seines Schwiegersohns ausgenutzt, um ihn dann zu erschießen. Bei der ebenfalls erschossenen Tochter urteilte das Gericht auf Totschlag.
Die Bluttat in Kösching war im September letzten Jahres geschehen. Aufgrund von Familienstreitigkeiten hatte sich die Feindschaft des Rentners zu seinem Schwiegersohn und seiner Tochter zugespitzt. Das Gericht hat die Situation des Rentners anerkannt: Er stand vor den Ruinen seines Lebenswerks. Deshalb trägt er keine besondere Schwere der Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig