Ingolstadt: Lebenslänglich für Mord an Rentnerin

30. Oktober 2020 , 11:13 Uhr

Lebenslänglich – so lautet das Urteil im Mordprozess am Ingolstädter Landgericht. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte die Rentnerin in ihrem Haus überfallen und getötet hat. Er soll sie zuerst zusammengeschlagen und anschließend erstickt haben. Der 28-Jährige soll wegen Mordes für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Es handelte sich um einen reinen Indizienprozess, der Brasilianer bestritt die Tat bis zuletzt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Dich auch interessieren

08.10.2025 Nach Tötung der Ehefrau in die Psychiatrie Im Fall um die getötete Frau in Bergheim ist am Landgericht Ingolstadt eine Entscheidung gefallen. Der angeklagte 56-Jährige wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres nach einem Streit seine Ehefrau geschlagen und anschließend erwürgt. Die Tote war dann längere Zeit im Haus in Bergheim gelegen. Die Tat hatte der 12.08.2025 Prozess nach brutalem Überfall Wegen schweren Raubes müssen sich derzeit drei Männer vor der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts verantworten. Maskiert und mit einem Messer sollen sie im vergangenen November einen 17-Jährigen in Kösching überfallen haben. Alle drei haben beim Prozessauftakt gestern ihre Tatbeteiligung zugegeben. Demnach hatten sie bei dem jungen Mann zuhause geklingelt, ihn bedroht und an einen Stuhl 19.05.2026 Prozess wegen Mordversuch beginnt Vor dem Landgericht Ingolstadt muss sich heute ein Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte im vergangenen November versucht hatte, sein Opfer in einer Obdachlosenunterkunft mit mehreren Messerstichen heimtückisch zu töten. Der Mann überlebte schwer verletzt. Wegen einer psychischen Erkrankung geht die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit des Angeklagten aus. 07.05.2026 Prozess wegen versuchten Totschlags beginnt Vor dem Landgericht Ingolstadt beginnt heute ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte soll im September vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem späteren Opfer Alkohol getrunken haben. Anschließend soll er den Mann mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt und ins Gebüsch gezogen haben. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte von den lebensgefährlichen Verletzungen