Weil er seine Ex-Freundin im vergangenen Jahr mit dem Auto umgefahren hat, muss ein 42.jähriger Ingolstädter ins Gefängnis. Aber nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Vier Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil. In der Begründung des Landgerichts heißt es, es sei keine Tötungsabsicht erkennbar gewesen. Der Mann sei mit seinem Wagen langsam unterwegs gewesen und habe abgebremst, bevor er die Frau umfuhr. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.