Das Ingolstädter Landgericht hat die Haftstrafen gegen die drei Brandstifter in der Geisenfelder Asylunterkunft aufgehoben. Im Gegenzug gestanden die Männer ihre Tat. Zur Begründung sagten sie, dass sie ein Zeichen setzen wollten. Die Täter seien unzufrieden damit gewesen, dass sie nach Geisenfeld verlegt worden waren.