Der Lehmann-Prozess vor dem Ingolstädter Landgericht befindet sich in der Endphase. Und es sieht nicht gut aus für den Ingolstädter Alt-OB Laut Donau Kurier gab es heute zum Ende der Beweisaufnahme einen entsprechenden Hinweis des Gerichts. Für den Fall, dass kein strafmilderndes Geständnis vorliege, stehe bei einer Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren im Raum. Damit wäre eine Bewährung hinfällig. Wie berichtet, muss sich Lehmann wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten.