Am Ende war es vor dem Ingolstädter Landgericht ein Freispruch: Ein Fußball-Anhänger hatte Berufung gegen seine Verurteilung wegen Beleidung eingelegt. Er hatte bei einem Zweitliga-Spiel einen Aufnäher getragen, der Polizisten beleidigt. Das alleinige Tragen reiche aber noch nicht für eine Strafe, so die Urteilsbegründung.