Drei Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags: So lautete das Urteil gestern im Ingolstädter Kickboxpromoter-Prozess. Damit blieb das Landgericht Ingolstadt nur ein halbes Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Vor zwei Jahren war es in der Streiterstaße zu einer Auseinandersetzung zwischen dem stadtbekannten Unternehmer und seinem ehemaligen Geschäftspartner gekommen. Ein Schuss fiel. Die Kugel hatte sich nach Überzeugung des Gerichts aus der Pistole des Promoters gelöst und traf ihn selbst in die Lunge. Sein Kontrahent schlug trotzdem weiterhin massiv auf den Sterbenden ein. Das war auschlaggebend für das heutige Urteil und das Strafmaß.