Eigentlich war der Prozess gegen Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann schon zu den Akten gelegt worden. Kurz vor Ende der Revisionsfrist gingen jetzt doch zwei Anträge ein. Die betreffen allerdings nicht den Hauptbeschuldigten, sondern einen mitangeklagten Bauunternehmer. Dieser wurde wegen Vorteilsgewährung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt und legte jetzt dagegen Revision ein. Genauso wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die meint, dass ihr Antrag vom Urteil zu sehr abweichen würde. Jetzt ist der Bundesgerichtshof am Zug. Dieser muss entscheiden, ob die Revision zulässig ist und über den Fall nochmal verhandelt werden muss.