Da staunten viele Patienten einer Zahnarztpraxis in Ingolstadt im vergangenen Jahr nicht schlecht: Wegen „Geschäftsaufgabe“ standen sie plötzlich vor verschlossener Tür. Am Amtsgericht wird jetzt klar, warum. Wie der Donaukurier berichtet, stehen der Zahnarzt und ein Zahntechnikmeister wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht. Der Zahnarzt hatte Rechnungen für eine Kieferschiene gestellt, die Arbeit hatte jedoch der Zahntechnikmeister geleistet. Der Arzt hätte also die Leistungen nicht abrechnen dürfen. Für beide geht es jetzt um die berufliche Existenz: Bei einer Verurteilung könnten sie ihre Zulassung verlieren.