Mit Bier kann man in Bayern eigentlich ein gutes Geschäft machen. Nicht so ein 44-jähriger Ingolstädter: Er soll trotz Untersagung und bekannter Zahlungsunfähigkeit zwei Läden zur Vermarktung von Bieren betrieben haben. Sowohl die Miete in Höhe von 16.000 Euro und das bestellte Bier konnte er nicht bezahlen. Heute muss sich der Mann zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. In erster Instanz wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, dagegen ging der 44-Jährige in Berufung.