Wieder eine Abfuhr für die Bürgergemeinschaft Ingolstadt: Ihre Aufsichtsbeschwerde gegen den Wahlleiter der Stadt ist abgewiesen worden. Die Bürgergemeinschaft hatte beanstandet, an der Teilnahme zur Kommunalwahl behindert worden zu sein. Das hat die Regierung von Oberbayern anders gesehen. Am Verhalten der Stadt gebe es nichts zu beanstanden, hieß es. Inzwischen ist die Bürgergmeinschaft zur Wahl zugelassen. Die nötigen Unterstützer-Unterschriften sind abgegeben worden.