Ingolstadt: Berufung stattgegeben

05. August 2016 , 05:55 Uhr

Wenn ein Angeklagter mit einem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden ist, dann kann er in Berufung gehen. Wird ihr stattgegeben, wird der Fall am nächsthöheren Gericht verhandelt. Jetzt wird der Fall eines 31-Jährigen, der eine Mesnerin in Welheim und eine Mitarbeiterin eines Altenheims in Eichstätt sexuell genötigt hat, am Ingolstädter Landgericht neu verhandelt. Das berichtet der Donaukurier. Der Nigerianer zeigte sich schon damals bei der Urteilsverkündung geschockt, warf sich auf den Boden und weigerte sich den Saal zu verlassen.
Er ist vom Amtsgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die erneute Verhandlung am Ingolstädter Landgericht wird in einigen Monaten stattfinden.

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