Ingolstadts dritter Bürgermeister Mißlbeck ist zwar wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie erwartet, gehen sowohl Mißlbeck als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. In erster Instanz wurde Mißlbeck vom Schöffengericht zu 18.000 Euro Strafe verurteilt. Er soll eine Versicherungssumme nicht angegeben haben. Jetzt kommt es in einigen Monaten zur Berufungsverhandlung vor dem Ingolstädter Landgericht. Für die Staatsanwaltschaft ist das Strafmaß zu niedrig. Der Anwalt Mißlbecks hatte auf Verjährung und Freispruch plädiert.