Was überwiegt: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten. Dieser Frage geht das Ingolstädter Landgericht ab heute in einem Berufungsprozess nach. Der angeklagte Fußballfan hatte polizeibeleidigende Aufnäher auf seiner Weste angebracht und wurde deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen ging er in Berufung, deswegen wird der Fall neu aufgelegt. Das Gericht muss jetzt klären, ob die Aufnäher so angebracht waren, dass der Angeklagte gezielt einzelne Polizisten beleidigen wollte oder ob sich die Aufnäher auf die Polizei allgemein bezogen.