Freispruch mit anschließender Sicherungsmaßnahme in einer psychiatrischen Anstalt – so lautet das Urteil des Landgerichtes Ingolstadt im Prozess um eine 57jährige Geisenfelderin. Sie hat ihren Lebensgefährten mit heißem Wasser übergossen, der Mann starb anschließend an Organversagen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgten den Einschätzungen des psychiatrischen Sachverständigen. Die Frau sei schuldunfähig, weil sie unter einer langanhaltenden Wahnstörung mit Eifersuchts- und Verfolgungswahn leidet. Da bei der Angeklagten in unbehandeltem Zustand mit weiteren, schweren Straftaten zu rechnen sei, wurde sie in eine geschlossene, stationäre Behandlung überwiesen.